Transparenzregelung
Um den gesellschaftlichen Anforderungen an nicht nur eine integre, sondern auch transparente Zusammenarbeit zu entsprechen hat der AKG e.V., dessen Mitglied wir sind, den AKG-Verhaltenskodex um eine Transparenzregelung erweitert. Mit dieser Regelung soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine sachgerechte Produkt- und Therapieauswahl ohne wirtschaftliche Interessen sowie in einen lauteren Wettbewerb gestärkt werden. Es wurde der neue § 28 „Transparenz“ in den bestehenden AKG e.V.-Verhaltenskodex eingefügt, der die Mitgliedsunternehmen als „Soll-Vorschrift“ zu einer Offenlegung von mittelbaren und unmittelbaren Vermögenswerten Zuwendungen der Mitgliedsunternehmen an oder zugunsten von Angehörigen der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens anhalten soll. Wir kommen dem gern nach und veröffentlichen hier fortlaufend unsere Zuwendungen in aggregierter Form.